Die Kita - Kosten der Betreuung

Auf der Grundlage des § 23 des Gesetzes für frühe Bildung und Förderung von Kindern (Kibiz-Kinderbildungsgesetz) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtung beschlossen.

Für das Essen der Kinder erhebt der Träger einen Beitrag der mit dem gewählten Caterer vereinbart wird. Die Auswahl des Caterers erfolgt in Absprache mit den Eltern.

Weitere Informationen können Sie beim Jugendamt der Stadt Minden erhalten.
Die Elternbeitragssatzung steht Ihnen unter www.minden.de zur Verfügung.